Wer zahlt, wenn auf dem Schulweg etwas passiert?

Wenn nach den Sommerferien die Schule wieder losgeht und ABC-Schützen ihren ersten Schulweg antreten, treffen sie auf rasende Autos, unbeachtete Zebrastreifen und fehlende Ampeln. Wenn nach den Sommerferien die Schule wieder losgeht und ABC-Schützen ihren ersten Schulweg antreten, treffen sie auf rasende Autos, unbeachtete Zebrastreifen und fehlende Ampeln. Rund 124.000 Unfälle auf dem Schulweg gab es in Deutschland im vergangenen Jahr – ein Risiko von rund 7,2 Unfällen pro 1.000 Schüler*.

Um Unfällen vorzubeugen, brauchen vor allem die Kleinen Hilfe der Eltern, damit sie fit für den Straßenverkehr werden. Denn die ungewohnten Situationen und fremden Straßen sind für sie eine tägliche Herausforderung. Eltern sollten deshalb den Schulweg mit ihren Kindern rechtzeitig üben. Das gibt sowohl den Kindern als auch den Eltern Sicherheit. Dabei ist der „Drahtesel“ für Kinder unter zehn Jahren nicht als Gefährt für den Schulweg geeignet. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“, sagt Dr. Gerhard Kroschke, beratender DAK-Arzt für Kinder- und Jugendmedizin. „Sie haben beispielsweise ein kleineres Gesichtsfeld, und auch das Gehör ist noch nicht optimal geschult. Auch die geringe Körpergröße schafft im Straßenverkehr nicht den optimalen Überblick.“

Viele Schulen bieten im Laufe der Grundschulzeit – meist gemeinsam mit der Polizei – spezielle Fahrradausbildungen an. Ist diese erfolgreich abgeschlossen, bestehen dann keine Bedenken, den Schulweg allein mit dem Fahrrad zurückzulegen. Grundsätzlich sind Kinder vom ersten Schultag an durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt nach Angaben der DAK für den Schulweg, für Ausflüge, die Pausen und den Unterricht. Die Untersuchung und die Behandlung nach einem Unfall auf dem Schulweg oder in der Schule rechnet der Arzt direkt mit der gesetzlichen Unfallversicherung ab. Die Eltern sollten die Krankenkasse und die Schule jedoch über den Unfall und die Beteiligten informieren, rät die DAK.


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