Sicherheit für Kinder

Die meisten Unfälle passieren zuhause!

Durchschnittlich benötigt in Deutschland alle 18 Sekunden ein Kind ärztliche Hilfe wegen einer Unfallverletzung. Die Todesursache bei Kindern unter 15 Jahren ist höher als durch Infektions-oder Krebserkrankungen Die meisten Unfälle passieren zuhause. Am häufigsten stürzen oder stoßen sich Kinder. Experten gehen davon aus, dass 60% aller Unfälle durch geeignete Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden könnten. Nach Angaben der BAG mehr Sicherheit fürs Kind verletzen sich Kinder im häuslichen Bereich (Haus, Hof, Garten) so schwer, dass sie ärztlich versorgt werden müssen. 47 Prozent dieser Unfälle betreffen Kinder unter sechs Jahren . Jeder zweite dieser Unfälle ist ein Sturzunfall, bei denen Kinder vom Wickeltisch oder vom Hochstuhl, vom Etagenbett oder von der Gartenbank, aber auch von Gartenschaukeln, Wippen oder von der Treppe fallen.


 Sommerfreuden


So lernen Kinder schwimmen


Kinder, die die Scheu vor dem Wasser verloren haben, lernen oftmals schnell, wie sie sich über Wasser halten können - und dass Schwimmen Spaß macht. Schon ab vier Jahren können die Kleinen an das kühle Nass herangeführt werden. Wichtig ist, dass dies spielerisch geschieht. mehr


Sicher in den Urlaub


Sommer, Sonne, Urlaub, Meer – wenn Familien eine Reise tun, möchten sie was erleben. Damit dies für sie zur schönsten Zeit des Jahres wird, ist Einiges zu beachten.

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Gefahr auch in flachen Gewässern


Kleine Kinder können selbst in flachen Gewässern ertrinken.

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Wie sicher sind Schwimmtiere?


Luftmatratzen, Schwimmreifen und aufblasbare Tiere wie Krokodile, Delfine oder Enten gehören in der Sommerzeit einfach mit an den Badesee. mehr


Wie sicher sind Wasserrutschen?


In vielen der Frei- und Erlebnisbädern heißt es jetzt wieder: Bahn frei auf der Wasserrutsche.

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Vergifteter Badespaß


TÜV testet aufblasbare Schwimmartikel.

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Sicherung von Kleinkindern im Flugzeug katastrophal

Sicherung von Kleinkindern im Flugzeug katastrophal

In die Ferien fliegen - auch für Familien mit kleinen Kindern eine bequeme und zeitsparende Art zu verreisen. Häufig locken die Pauschal- und Billigflugangebote mit Servicebotschaften zur besonderen Familienfreundlichkeit der Fluggesellschaften. Doch bei der Sicherheit von Kindern unter zwei Jahren ist mit diesem Serviceangebot Schluss: Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz, sondern werden in der Regel nur auf dem Schoß der Eltern transportiert.

Spätestens bei der Buchung sollten sich Eltern mit der Frage beschäftigen, wie das Kind in der Kabine gesichert werden soll. Aspekte der Sicherheit, die im Auto selbstverständlich erscheinen, lösen sich im Flugzeug offenbar in Luft auf. Erwachsene Passagiere müssen sich anschnallen, sobald die Zeichen dazu auffordern. Den Kleinkindern bleibt dann meist nur Mamas oder Papas Schoß und das seit vielen Jahren.

Eine seit dem 16. Juli 2008 in Kraft getretene europäische Richtlinie regelt u. a. die Sicherung von Kleinkindern in Flugzeugen. Künftig sollen die Sicherungssysteme von Kindern in allen europäischen Flugzeugen vereinheitlicht werden.

Es kann einer von der Luftfahrtbehörde akzeptierter Kinderautositz verwendet werden, den entweder die Eltern mitbringen oder die Airline stellt. Das klingt vielversprechend, aber die Richtlinie erlaubt auch die Verwendung des nachweislich gefährlichen und für die Airlines wesentlich günstigeren LoopBelts.

Der LoopBelt ist ein kleiner Zusatzgurt über den die Kleinkinder auf dem Schoß am Gurt des Erwachsenen befestigt werden. Er hat jedoch seine Tücken: In einer Studie des Bundesministeriums für Verkehr aus dem Jahr 2000 wurde festgestellt, dass Kleinkinder, die so gesichert werden, im Falle einer Notlandung von Mutter oder Vater klappmesserartig zerquetscht werden können. Zudem liegt der Gurt genau an den empfindlichen Weichteilen des Bauches an, wodurch bereits bei geringen Beschleunigungen schwere Quetschungen entstehen können. Nach diesen Untersuchungen wurde der LoopBelt in deutschen Airlines verboten.

Wenn betroffene Eltern bei Fluggesellschaften anfragen, warum sie keine adäquaten Rückhaltesysteme für Kinder zur Verfügung stellen, werden zusätzliche Kosten und der logistische Aufwand angeführt. ,,Fast jede Airline preist ihre besonderen Serviceleistungen für Familien an. Für Kinder stehen auf dem Flug Spielzeugpakete, Kindermahlzeiten und lustige Cartoons bereit. Doch was helfen dem Kind diese ,,Leistungen" im Notfall?

Kindersicherheit sollte genauso wie beim Transport im Auto auch im Flugzeug groß geschrieben werden, " erklärt Martina Abel, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder in Bonn. Die BAG empfiehlt Eltern - Buchen Sie für Ihr Kind stets einen eigenen Sitzplatz: Die Sicherheit geht vor! - Sichern Sie Ihr Kind auch im Flugzeug in einem kindgerechten Rückhaltesystem. - Erkundigen Sie sich, ob Ihr Kindersitz verwendet werden darf und von der Fluggesellschaft akzeptiert wird. - Planen Sie ausreichend Zeit ein, für den Fall, dass Sie für den Sitz weitere Zubehörteile benötigen. Die BAG appelliert an die Airlines - Kinder haben Rechte als Verbraucher und Kunden! Deshalb muss für jedes Kind ein eigener Sitzplatz mit einem passenden Rückhaltesystem zur Verfügung stehen. - Übernehmen Sie Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit Ihrer kleinen Passagiere. - Überbuchungen dürfen nicht auf Kosten der Kinder gehen.

"Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V." (BAG) Die "Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V." (BAG) mit Sitz in Bonn ist ein bundesweit tätiger Verein. Die BAG informiert durch Veröffentlichungen auf ihrer Webseite www.kindersicherheit.de und in ihrem Internetforum www.elternforum-kindersicherheit.de über Kinderunfälle und deren Verhütung und gibt zahlreiche Broschüren zur Kindersicherheit heraus. Gemeinsam mit dem Hauptförderer Johnson & Johnson setzt sich die BAG dafür ein, Kinderunfälle zu reduzieren, innovative Präventionsmaßnahmen für Heim und Freizeit sowie Kooperationen auf nationaler und internationaler Ebene voran zu bringen. Mitglieder sind unter anderem Ärzte- und Sportverbände sowie Rettungsorganisationen und technische Dienstleister.

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Artikel vom Donnerstag, 7. August 2008
  
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