Standesamtliche Trauung
Die standesamtliche Trauung ist rechtlich gesehen das Wichtigste. Ohne sie kann keine kirchliche Trauung stattfinden. Das Standesamt kann frei gewählt werden. Neben den Trauzeugen nehmen häufig nur die engsten Verwandten an der standesamtlichen Trauung teil.
Die erforderlichen Papiere bzw. Urkunden sollten am besten schon bei der Anmeldung zur Eheschließung dem Standesbeamten vorgelegt werden.
- beglaubigte Abschrift des Familienbuches (nicht mit dem im Besitz Ihrer Eltern befindlichen Familienstammbuch verwechseln) oder Abstammungsurkunde der Eltern beider Partner.
- Aufenthaltsbescheinigung (erhalten Sie bei der Meldebehörde des Wohnortes)
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über akademische Grade
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (speziell bei Ausländern, eventuell auch bei Aussiedlern)
- Geschiedene oder Verwitwete benötigen zusätzlich eine beglaufbigte Abschrift oder Auszug aus aus dem Familienbuch der vorangegangenen Ehen bzw. füherer Heiratsurkunden und rechtskräftige Scheidungsurteile.
- Wenn einer der Partner adoptiert wurde oder wenn Sie schon Kinder haben benötigen Sie noch weitere Unterlagen. Im Einzelfall also das jeweilige Standesamt fragen. Das gilt insbesondere für ausländische Staatsangehörige (hier benötigt man z. B. eine "Ehefähigkeitsbescheinigung" aus dem Ausland => man könnte ja sonst eventuell gleichzeitig mit 2 Männern bzw. 2 Frauen verheiratet sein).
Zur Kleiderfrage für SIE & IHN
Die kirchliche Trauung mit anschließender Hochzeitsfeier kann entweder am selben Tag wie die standesamtliche Trauung oder auch zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen.
Findet die kirchliche Trauung zu einem späteren Zeipunkt oder gar nicht statt, kann nach der standesamtlichen Trauung entweder ein Sektempfang, eine Einladung zum Essen für Eltern, Geschwister und Trauzeugen oder ein großes Hochzeitsfest mit allen Verwandten und Freunden gefeirt werden. Hierzu wird dann angemessen eingeladen.